DGUV V3 Prüfungen

 

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat hierzulande einen besonders hohen Stellenwert und ist daher gesetzlich streng geregelt. Neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem umfangreichsten Gesetz Deutschlands, werden auch von der Bundesgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Normen und Vorschriften erlassen, die Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vor Gefahren schützen sollen – die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dabei handelt es sich um rechtsverbindliche Vorschriften auf Basis europäischer Rahmenrichtlinien zur Reduktion bzw. Vorbeugung von Schäden durch Unfälle sowie von Berufskrankheiten. Sie richten sich an alle Unternehmer, die Mitarbeiter und Angestellte beschäftigen und somit für deren Sicherheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen haben.

Ein wichtiger Teil der Unfallverhütungsvorschriften ist die DGUV V3 (ehemals VBG 4 und BGV A3) . Diese regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in gewerblichen Unternehmen, insbesondere die regelmäßige Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand.

 

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen auf Elektrosicherheit hin geprüft und entsprechend gekennzeichnet sowie die Prüfung dokumentiert werden. Die bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel greifenden Regeln sind in den VDE Normen festgelegt. Diese wurde von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern formuliert und veröffentlicht. Bei der Festlegung der Regeln wurde auf die sogenannten VDE Normen zurückgegriffen. Laut der DGUV Vorschrift 3 haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfung elektrischer Betriebsmittel regelmäßig erfolgt. Nur so kann festgestellt werden, ob sich die elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen eines Unternehmens in ordnungsgemäßem Zustand im Sinne der geltenden Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3, der Berufsgenossenschaften und der Betriebssicherheitsverordnung befinden.

 

Was muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

 Grundsätzlich gibt es auf diese Frage eine sehr kurze Antwort. Alles was einen Stecker hat und mit Strom betrieben wird. Oder wie es die DGUV Vorschrift 3 fachgerecht beschreibt: alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und ortsfesten elektrischen Anlagen. Dabei ist es egal, ob es Industriebetriebe, Handwerksbetriebe, Imbisse, Restaurants, Friseure, Küchen, Arztpraxen usw. sind.